Beginnen Sie mit dem gewünschten Ergebnis.
Welche Leistung brauchen Sie? Bis wann? Woran erkennen Sie, dass sie richtig erbracht wurde? Auch eine unklare technische Anlage kann Probleme verursachen. Sammeln Sie Vertrag, Angebote, Kostenvoranschläge und alle genannten Unterlagen. Alle müssen dieselbe Fassung lesen.
Prüfen Sie, wer unterschreibt und dazu berechtigt ist.
Klären Sie dann Leistungen, Preis, Zahlungsbedingungen, Verzögerungen, Änderungen und das Ende der Zusammenarbeit. Artikel 1325 des italienischen Zivilgesetzbuchs nennt als wesentliche Elemente Einigung, causa, Gegenstand und eine gegebenenfalls für die Gültigkeit vorgeschriebene Form. Causa meint die rechtliche Funktion der Vereinbarung; der Gegenstand betrifft das Vereinbarte. Auch wenn diese Elemente vorliegen, müssen Ausgewogenheit und Risiken geprüft werden.
Denken Sie an eine unvollständige Lieferung, Mehrkosten oder den Wunsch, die Zusammenarbeit zu beenden.
Wer entscheidet? Wie wird informiert? Welche Folgen entstehen? Prüfen Sie Beanstandungsfristen, automatische Verlängerungen, Haftungsgrenzen und Streitbeilegung. Ihre Bedeutung hängt vom Einzelfall und vom anwendbaren Recht ab. Eine häufig verwendete Klausel ist nicht automatisch richtig.
Erfundenes Beispiel: Ein Unternehmen kauft Software.
Der Liefertermin steht fest, aber nicht die Prüfung der Funktion. Vor der Unterschrift sollten Funktionen, Abnahmetests, der Umgang mit Fehlern und der Datenzugang nach Vertragsende geklärt werden. Was könnte man bei einem Streit beweisen?
Das sollten Sie vorbereiten
- Vertrag und Anlagen in derselben Fassung
- Identität und Vertretungsbefugnis
- Leistung, Preis und Abnahmeprüfung
- Verlängerung, Ausstieg und Streitbeilegung
Quellen zum Weiterlesen
Vor der öffentlichen Veröffentlichung sind eine juristische Prüfung und die Aktualisierung der Quellen nötig.
Diese Ratgeber geben allgemeine Informationen. Sie prüfen keinen persönlichen Fall. Beispiele sind erfunden. Die Texte sind Entwürfe; den Fachleuten wird weder eine Urheberschaft noch eine Freigabe zugeschrieben.
Sprechen wir darüber


